Luka

beidgeschlechtlicher Vorname

Bedeutung / Herkunft

abgeleitet vom griechischen Namen Lukas oder Lucas
oft benutzt in den süd-westeuropäischen und asiatischen Regionen
doch anders als bei Lukas ist die Bedeutung
sie lautet lächelnder Goldklumpen
populär wurde der Name durch seinen berühmten Träger Luka Kim, der besonders die asiatische Wirtschftskultur reformierte und Korea zu den wirtschaftsstärksten Ländern der Welt macht
NT: 04.01 denn sein berühmtester Träger, Luka Kim, ist am 04.01.1985 geboren
(Nutzerbeitrag)

Meine Tochter heißt Luka nach dem Song "My name is Luka" von Suzanne Vega. Beim Standesamt Neuwied (Rheinland-Pfalz) wurde dieser Name (mit "k"!) als eindeutig weiblich amerikanischer Herkunft anerkannt.
(Nutzerbeitrag)

Der Name in beiden Schriftformen (Luca/ Luka) wurde bei zwei verschiedenen Standesämtern ohne jeglichen Zusatz als EINDEUTIG weiblicher Vornamen anerkannt! Dieses liegt allerdings einmal 24 und 18 Jahre zurück!
In der Augsburger Puppenkiste gibt es auch in einem der vielen Stücke eine LuCa! Die ebenfalls ohne jegliche Zusätze auskommt! Außerdem erkennen (auch heute noch) viele Standesämter den Namen LuCa oder LuKa als MÄNNLICHEN Vornamen NUR mit Zustatz als eindeutig männlichen an! Diese Standesämter erkennen auch die weibliche nur mit Zusatz an! Ebenso bei KIM! Beide Formen jeweils mit Zusatz! In NRW, BAYERN war Luca bis 2000 nur WEIBLICH anerkannt!
(Nutzerbeitrag)

*"My name is Luca" – das kann auch ein Junge sagen!*
In einem aktuellen Beschluss vom 18.01.2005 hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden, dass Eltern ihrem Sohn den Vornamen "Luka" ohne Hinzufügung eines den Zweifel über das Geschlecht ausräumenden Vornamens geben können. Das Oberlandesgericht hat damit einen nahezu ein Jahr andauernden Streit zwischen den Eltern des Kindes und dem Standesamt Herford in dritter Instanz endgültig zugunsten der Eltern beendet.
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt: Der Vorname "Luca" bzw. "Luka" sei ausweislich der Namensstatistiken der letzten Jahre ganz überwiegend als Vorname für Jungen ausgesucht und nur selten als Mädchenname benutzt worden. Damit sei eine eindeutige Geschlechtszuordnung im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung anzunehmen, sodass ein weiterer Vorname nicht notwendig sei.
Nur wenn ein Vorname geschlechtsneutral – also nicht eindeutig männlich oder weiblich – sei, müsse dem Vornamen ein weiterer geschlechtseindeutiger Vorname beigefügt werden. Bei der Beurteilung, ob ein Vorname geschlechtsneutral sei, müsse auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Vorname für Jungen einerseits und Mädchen andererseits gewählt worden sei. Denn wenn ein Vorname überwiegend für ein Geschlecht gewählt werde, sei dieser Vorname gerade nicht geschlechtsneutral. Einer Beigebung eines weiteren Vornamens bedürfe es dann nicht. Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.01.2005 – 15 W 343/04 – (vergleiche auch PresseNutzerbeitrag)
(Der Link zu oben abgebildetem Text: http://www.olg-hamm.nrw.de/presse/aktuell/intro.htm)
(Nutzerbeitrag)

Anagramm-Namen

weiblich beidgeschlechtlich unbekannt*
* Leider kennen wir das Geschlecht dieses Namens nicht.