Prestige

weiblicher Vorname

Bedeutung / Herkunft

Eltern wollten ihrem neugeborenen Mädchen den Vornamen "Prestige" geben, blitzten damit aber beim Standesamt ab. Der Standesbeamte weigerte sich, den Namen in das Geburtenregister einzutragen, und bekam vom Landgericht recht: "Prestige" sei kein Vorname und lasse auch das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig genug erkennen.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht dagegen hatte keine Einwände gegen den Namen, sofern durch "weitere, eindeutig weibliche Vornamen Zweifel am Geschlecht des Kindes ausgeräumt" würden (2 W 145/97).
In der englischen oder französischen Sprache bedeute das Wort "Prestige" "Ansehen und Geltung". Ein solcher Name wirke nicht anstößig oder lächerlich - und nur ein Vorname, der das Kind der "Lächerlichkeit preisgebe" und so die "Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gefährden" könnte, sei unzulässig. Daß "Prestige" in Deutschland als Markenname für Herrenkosmetik bekannt ist, leuchtete dem Gericht als Argument gegen den Vornamen auch nicht ein: Würde man dieses Argument gelten lassen, könnte man keinen Jungen mehr "Heinz" nennen, weil bereits eine Ketchupmarke diesen Namen trage. (Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. November 1997 - 2 W 145/97)
(Nutzerbeitrag)

Anagramm-Namen

weiblich