Innovation im Namensrecht: Neue Freiheiten für Familien und Einzelpersonen

Ab dem 1. Mai 2025 durchlebt das deutsche Namensrecht revolutionäre Änderungen. Diese Änderungen bringen bedeutende Neuerungen bezüglich der Namenswahl für Ehepaare, Kinder, Stief- und Scheidungskinder, sowie für Personen, die eine geschlechtsangepasste Namensform wünschen. Das neue Gesetz, das nun in Kraft tritt, verfolgt das Ziel, den Wünschen und der Vielfalt moderner Familienkonstellationen gerecht zu werden und individuelle Selbstbestimmung zu fördern.

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Familien-Doppelnamen

Zu den markantesten Neuerungen zählt die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare sowie für deren Kinder. Bislang war es Ehepaaren nicht möglich einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen. Das ändert sich nun dramatisch. Ehepartner können aus ihren beiden Familiennamen einen gemeinsamen Doppelnamen bilden, mit oder ohne Verbindung durch einen Bindestrich. Diese Änderung setzt ein Zeichen für Gleichberechtigung und Verschmelzung familiärer Identitäten. Darüber hinaus erhalten auch Kinder die Möglichkeit, einen aus den Familiennamen ihrer Eltern zusammengesetzten Doppelnamen zu tragen, unabhängig vom Ehestatus der Eltern.

Änderung des Familiennamens

Eine bedeutende Erleichterung erfahren auch Stief- und Scheidungskinder. Das neue Gesetz ermöglicht es diesen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen, eine Änderung ihres Familiennamens vorzunehmen. Diese Flexibilität betrifft insbesondere Kinder, die nach einer Scheidung oder bei einem Sorgerechtswechsel den Wunsch nach einer Rückkehr zu ihrem ursprünglichen Familiennamen oder einer Namensänderung haben.

Ebenfalls eingeführt wird die Möglichkeit für volljährige Personen, ihren Geburtsnamen einmalig ohne Anlass eines familienrechtlichen Ereignisses zu ändern. Diese Option bietet ein neues Maß an Selbstbestimmung über die eigene Identität.

Für Personen, die eine geschlechtsangepasste Form ihres Namens bevorzugen, öffnet das Gesetz ebenfalls neue Türen. In Anlehnung an Traditionen, wie sie beispielsweise bei den Sorben üblich sind, ermöglicht es das Gesetz, den Namen der geschlechtlichen Identität der Person anzupassen. Dies stellt einen signifikanten Schritt in Richtung Anerkennung und Respektierung geschlechtlicher Vielfalt dar.

Darüber hinaus würdigt das revidierte Namensrecht auch kulturelle und regionale Namenstraditionen, wie die friesischer und dänischer Minderheiten in Deutschland, indem es Sonderregelungen für die Namensgebung nach diesen Traditionen einführt.

Das Gesetz zur Änderung des Namensrechts setzt einen Meilenstein für die Anpassung des deutschen Rechtssystems an die veränderten gesellschaftlichen Realitäten. Mit seinen umfassenden Liberalisierungen ermöglicht es individuelle und familiäre Identität in einer bisher nicht gekannten Weise zu gestalten.

Weitere Informationen sind hier nachzulesen:
Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts