Wie viele Vornamen sind für ein Kind erlaubt?

Bei der Vielzahl an Vornamen, die es auf der Welt gibt, kommt man in Versuchung seinem Kind sehr viele Vornamen zu geben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Fünf Vornamen sind erlaubt
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5 Vornamen müssen reichen!

Eine Mutter wollte ihrem Sohn 12 Vornamen geben und ihn Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro nennen. Sie argumentierte, mit den Namen aus verschiedenen Ländern, Kulturen und Religionen wolle sie ihrem Kind zeigen, dass es keine Grenzen im Herzen der Menschen geben sollte.

Das Standesamt wollte aber nur drei Namen eintragen. Das Landgericht erhöhte auf vier, das Oberlandesgericht auf fünf Vornamen. Diesem Urteil schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an und befand, dass nach Ernesto Schluss sei.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass mit zunehmender Zahl der Vornamen die Selbstidentifikation des Kindes nicht mehr gewährleistet sei. Zwölf Vornamen würden dem Kindeswohl widersprechen und einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind, das sich kaum alle Namen merken könnte, bedeuten.